Übergangsfristen Brennwertkessel (Öl und Gas)
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können Brennwertkessel (Öl und Gas) in Kommunen ohne abschließende Wärmeplanung, bis 2029 konventionell betrieben werden. Nach dieser Frist (2029) muss die Anforderung 65 % erneuerbare Energien erfüllt werden.
Merkblatt herunterladen (PDF, 36 KB).
Ausführlichere Informationen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 71.